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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Frankfurt. Die Nachfrage nach Programmkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zurückgegangen. Das Neugeschäft erreichte insgesamt 1,5 Mrd. EUR und damit knapp 50 % des Vorjahreswertes. Die Investitionszurückhaltung erstreckte sich auf nahezu alle Bereiche. Die stärksten Rückgänge waren in den Fördersparten „Ländliche Entwicklung“ und „Erneuerbare Energien“ zu verzeichnen. Neben den negativen Zukunftserwartungen der Branche wirkte sich der derzeit hohe EU-Referenzzinssatz dämpfend auf die Kreditnachfrage aus. Zur Refinanzierung des Fördergeschäfts nahm die Rentenbank 4,9 Mrd. EUR am Kapitalmarkt auf. Das Betriebsergebnis der Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum lag im ersten Halbjahr 2024 unter dem Vorjahresniveau. Kapitalquote und Leverage Ratio blieben auf hohem Niveau.
Frankfurt. Das Agrar-Geschäftsklima verbessert sich laut Umfragen des Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank von -2,1 Punkten im Frühjahr auf jetzt -1,6 Punkte. Grund hierfür ist die positivere Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage durch die befragten Landwirtinnen und Landwirte. Gleichzeitig bleibt ihre Einschätzung der zukünftigen Lage nahezu unverändert pessimistisch. Das ist der ausschlaggebende Faktor für die sinkende Investitionsbereitschaft.
Rentenbank setzt Zuschussprogramm des BMUV im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ um
Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein Zuschussprogramm im Rahmen des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) um. Dabei werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden sowie der Biodiversität in Agrarlandschaften gefördert. Die Fördermaßnahme sieht Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 % der Investitionskosten vor. Dafür stellt der Bund insgesamt bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm, das sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen richtet, startet zum 22. Juli 2024.